Kosten

Kostenübernahme

 

 

Private Krankenkassen/
Freie Heilfüsorge/ Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Freie Heilfürsorge übernehmen die Kosten von 100,55 € pro Psychotherapiesitzung in der Regel vollständig.  Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden. Die Beihilfe übernimmt die Therapiekosten meist anteilig zu 30, 50 oder 70%, während die Private Versicherung die restlichen Kosten trägt.

Gesetzliche Krankenkassen/
Kostenerstattungsverfahren

Auch in einer Privatpraxis besteht bei gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit der Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Falls Sie trotz Suche nach einer niedergelassenen Psychotherapeut:in keinen Therapieplatz finden – oder nur mit einer unzumutbar langen Wartezeit – haben Sie Anspruch, die notwendige Leistung über eine Privatpraxis zu bekommen. Die Kosten der Therapie muss die gesetzliche Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren übernehmen. Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch die Krankenkasse telefonisch über die vergebliche Suche nach einem Behandlungsplatz zu informieren und ein mündliches Einverständnis für das Kostenerstattungsverfahren einzuholen. Zu einem solchen Antrag gehören vier Dinge: 1. Anschreiben 2. eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist 3. das Protokoll der vergeblichen Suche nach einer Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung und 4. die Bescheinigung einer approbierten ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut:in in einer Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen werden kann.

Selbstzahler:innen

Wenn Sie als Selbstzahler:in eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab berücksichtigt werden müssen. Selbstverständlich können Sie als Selbstzahlerin- unabhängig von ihrer Krankenkasse- alle von uns angebotenen Behandlungen in Anspruch nehmen. Dadurch ergeben sich auch Vorteile, da keine Dokumentation ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in Zukunft Komplikationen im Arbeitsleben bereiten könnten, (wie z.B. Verbeamtung, Aufnahme von neuen Versicherungen, sowie Risikozuschläge bei Abschluss von Arbeitsunfähigkeits,- Lebens,- und Privaten Krankenversicherungen) erfolgen muss. Bei privat finanzierten Therapiesitzungen müssen Sie keinerlei Angaben machen und wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Kosten

Dies ist der gewöhliche Stundensatz nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Weder von den gesetzlichen, noch von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für Paartherapie und Coaching erstattet, da dies keine Heilbehandlung, also keine Therapie im Sinne der Krankenversicherungen darstellt. In den meisten Fällen sind allerdings die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ steuerlich absetzbar